Datum | betroffene Abschnitte |
Erläuterung |
30.12.2022 | Aus dem bisherigen Template „Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung wurde der Text für die Offenlegung nach Artikel 3 Absatz 1, Artikel 5 sowie Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 OffenlegungsVO zwecks Vermeidung von Redundanzen in einem separaten Template „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ formuliert. | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung |
02.08.2022 | Erläuterung, dass die dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. | Präzisierung Produkt nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung ohne PAI |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | / |
Änderungshistorie: Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
Änderungshistorie: Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Datum | betroffene Abschnitte |
Erläuterung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | Gültig für Finanzportfolioverwaltung |
Änderungshistorie: Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
Datum | betroffene Abschnitte |
Erläuterung |
30.12.2022 | Aus dem bisherigen Template „Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“ wurde der Text für die Offenlegung nach Artikel 4 Absatz 5 OffenlegungsVO herausgenommen. Der Level 2 Rechtsakt sieht diesbezüglich eine separate Offenlegung für die Anlage- und Versicherungsberatung vor. | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung |
02.08.2022 | Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer "Informationen nach OffenlegungsVO" vom 02.08.2022 erforderlich gemacht. | Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | / |
Änderungshistorie: Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Datum | betroffene Abschnitte |
Erläuterung |
30.12.2022 | neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | „Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III. |
Änderungshistorie: Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Datum | betroffene Abschnitte |
Erläuterung |
30.12.2022 | neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | „Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III. |